Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version Januar 2014 in Deutsch

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse und Seminare von Swiss Beauty Academy GmbH (nach-folgend „Swiss Beauty Academy“ genannt) gegenüber ihren Kurs- und Seminarteilnehmern (nachfolgend „Kursteilnehmer“ genannt). Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von Swiss Beauty Academy vorgenommen wurden, werden dem Kursteilnehmer schrift-lich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kursteilnehmer nicht schriftlich innerhalb von 4 Wochen Widerspruch erhebt.

2. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Kurs bzw. Seminar muss schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Kursteilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung, sofern Swiss Beauty Academy die Teilnahme nicht ablehnt.

3. Finanzielle Bestimmungen
Es wird eine Anzahlung (Depot) von 20% des Kursgeldes erhoben, welches innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung oder bei späterer Anmeldung spätestens bis zum Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung zu bezahlen ist. Der Ausbildungsplatz wird erst nach Eintreffen der Anzahlung garantiert, was jedoch den Kursteilnehmer nicht von der Zahlungspflicht entbindet.

Das restliche Kursgeld kann mit der Abgabe einer Fotokopie eines amtlichen Ausweises in monatlichen Raten bezahlt werden. Die monatliche Rate muss spätestens am letzten Werktag des Monates ab Beginn der Ausbildung bezahlt werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Ferner wird ab der zweiten Mahnung ein Unkostenbeitrag von CHF 20 verrechnet. Bei Verzug mit einer Monatsrate um mehr als 30 Tage wird die ganze Forderung mit Zins und Kosten sofort zur Zahlung fällig.
Im Kursgeld sind die Theorieunterlagen und das Zertifikat bzw. Diplom sowie die MwSt inbegriffen. Nicht inbegriffen im Kurs bzw. Seminar sind die Schulmaterialien und das persönliche Verbrauchsmaterial / Berufswerkzeug, welches durch die Kursteilnehmer bezahlt werden muss. Für die Wiederholung der Abschlussprüfung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200 verrechnet.
Für Einzahlungen am Postschalter entstehen Gebühren, welche Swiss Beauty Academy gemäss Verursacher-Prinzip den Kursteilnehmer weiter belasten kann. Um unnötige Gebühren zu vermeiden empfiehlt Swiss Beauty Academy darum ihren Kursteilnehmern, die Rech-nung online oder durch schriftlichen Zahlungsauftrag an ihre Bank bzw. die Post zu begleichen.
Eine Verlängerung eines Kurses wird anteilsmässig in Bezug auf das Total des Kursgeldes verrechnet.

4. Absage und Verschiebung durch Swiss Beauty Academy
Bei zu wenigen Kursteilnehmern behält sich Swiss Beauty Academy das Recht vor, den Kurs bzw. das Seminar zu verschieben, zu-sammenzuführen oder ausfallen zu lassen. Falls dies aber dem Kursteilnehmer nicht passt und keine Lösung gefunden werden kann, so wird der Vertrag vor Kursbeginn per sofort aufgelöst und eine bereits erfolgte Anzahlung zurückerstattet.

5. Kündigung durch Swiss Beauty Academy
Swiss Beauty Academy hat das Recht zur fristlosen Auflösung des Aus- bzw. Weiterbildungsvertrages aus wichtigen Gründen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer mit der Bezahlung des Kursgeldes mehr als einen Monat in Verzug ist. Dies ent-bindet den Kursteilnehmer aber nicht vor der Bezahlung des ausstehenden Kursgeldes.

6. Kündigung, Verschiebung oder Wechsel durch den Kursteilnehmer
Der Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag kann jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der Kurs-teilnehmer zum Ersatze des der Swiss Beauty Academy verursachten Schadens verpflichtet. Beim vorliegenden Aus- bzw. Weiterbil-dungsvertrag gilt ein Widerruf bzw. eine Kündigung auf Grund bereits getroffener Dispositionen als unzeitig, wenn er mitten im Semes-ter oder kurz vor Unterrichtsbeginn, d.h. bis 4 Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung, erfolgt; ausser der Kursteilnehmer kann nachweisen, dass die Swiss Beauty Academy dazu begründeten Anlass gegeben hat. Für den Fall eines Widerrufs bzw. einer Kündi-gung zur Unzeit wird nachfolgende Konventionalstrafe vereinbart: Bei einer Kündigung/einem Widerruf bis 4 Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung muss 20% des Kursgeldes bezahlt werden. Bei einer Kündigung/einem Widerruf von weniger als 4 Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Weiterbildung muss 100% des Kursgeldes bezahlt werden.

Bei Verschiebungen bis 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aus- bzw.- Weiterbildung muss die Anzahlung im Sinne einer Konventio-nalstrafe von 20% trotzdem fristgerecht bezahlt werden, welche dann für die später stattfindende Aus- bzw. Weiterbildung angerechnet wird. Bei Verschiebungen von weniger als 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aus- bzw.- Weiterbildung wird eine Entschädigung im Sinne einer Konventionalstrafe von 20% des Kursgeldes fällig, welche innert 10 Tagen zu bezahlen ist. Ferner muss die die Anzahlung von 20% im Sinne einer Konventionalstrafe trotzdem fristgerecht bezahlt werden, welche dann für die später stattfindende Aus- bzw. Weiterbildung angerechnet wird. Verschiebungen nach Beginn der geplanten Aus- bzw.- Weiterbildung sind nicht möglich, es muss in jedem Fall 100% des Kursgeldes bezahlt werden.

Ein Wechsel des Kurses nach Beginn der geplanten Aus- bzw. Weiterbildung ist nur möglich wenn es sich um den gleichen Kurs handelt und dieser bereits am Laufen ist (zum Beispiel an einem anderen Wochentag). Für den Wechsel des Kurses wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200 fällig, welche innert 10 Tagen zu bezahlen ist. Die Zahlungsfrist des Kursgeldes bleibt beim Wechsel unverändert.

Bei mehrsemestrigen Kursen wie dem Coiffeurkurs ist das Kursgeld des Semesters und nicht die gesamten Aus- bzw. Weiterbildungs-kosten über alle Semester massgebend.

Kündigungen und Verschiebungen müssen schriftlich und per Einschreiben erfolgen.

7. Vertragsverlängerung bei mehrsemestrigen Kursen bzw. Seminaren
Bei mehrsemestrigen Kursen bzw. Seminaren wird der Vertrag automatisch und stillschweigend für das nachfolgende Semester verlän-gert, ausser der Kursteilnehmer kündigt spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Semesters schriftlich per Einschreiben.

Swiss Beauty Academy garantiert für die weiteren Semester die gleichen Konditionen, sofern die gesamte Ausbildung ohne einen Unterbruch durchlaufen wird.

8. Pflichten von Swiss Beauty Academy GmbH
Swiss Beauty Academy vermittelt den Kursteilnehmern die Inhalte welche in der Kurs- bzw. Seminarausschreibung aufgeführt sind. Die Ausbildungen finden in den Räumlichkeiten von Swiss Beauty Academy statt.

Swiss Beauty Academy verpflichtet sich zur Durchführung des Kurses bzw. Seminares gemäss der Kurs- bzw Seminar-Ausschreibung auf dem Internet. Die Kurszeiten sind aus den Kursausschreibungen ersichtlich. Falls kurzfristig eine Lehrkraft ausfällt, so ist Swiss Beauty Academy bemüht, einen geeigneten Ersatz zu suchen. Falls dies aber kurzfristig nicht möglich ist, so werden die ausgefallenen Stunden in Absprache mit den Kursteilnehmern vor- oder nachgeholt.

Swiss Beauty Academy hat jederzeit das Recht, das Kurs- bzw. Seminarinhalte anzupassen (z.B. Aufnahme neuer Techniken aufgrund veränderter Marktgegebenheiten).

9. Pflichten des Kursteilnehmers
Der Kursteilnehmer obliegt pünktliches und regelmässiges Erscheinen und Teilnahme an der Ausbildung. Bei mehr als 30% Absenzen behält sich Swiss Beauty Academy das Recht vor, Sie an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen zu lassen.

Fehlen auf Grund von Krankheit, Ferien oder beruflichen Gründen entbindet den Kursteilnehmer nicht von der Vertragserfüllung. In diesen Fällen bemühen sich die Parteien, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Im Praxisunterricht dürfen keine Strassenkleidung getragen werden, es muss eine adäquate Berufskleidung (weisse Arbeitskleidung bzw. Schürze für Coiffeur Fachschule) gem. den Anweisungen der Schulleitung benutzt werden. Für die Strassenkleidung stellt Swiss Beauty Academy geeignete Garderobenschränke zur Verfügung.

Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur Sorgfalt im Umgang mit Einrichtungen, Geräten und Räumen, sowie einem sparsamen, vernünf-tigen Einsatz der zur Verfügung gestellten Produkte und Materialien. Die Kursteilnehmer werden von der Schulleitung unterrichtet, wie sie mit den zur Verfügung gestellten Materialen umzugehen haben.

Der Kursteilnehmer schliesst eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Swiss Beauty Academy haftet nicht für Verluste und Diebstahl in ihren Räumen sowie für allfällige weitere Schäden der Kursteilnehmer. Adressänderungen sind der Swiss Beauty Academy umgehend zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse nicht möglich, wird jede Verantwortung abgelehnt.

Die Kursteilnehmer befolgen im Sinne eines geordneten Schulbetriebes auch die mündlichen Anweisungen der Fachlehrer und der Schulleitung. Nach jeder Benützung der Räume, sind diese nach Anweisung der Fachlehrer oder der Schulleitung aufzuräumen und zu reinigen.

10. Modelle
Die Behandlung von Modell-Kunden ist obligatorisch, da der praktische Teil integraler Bestandteil der Aus- bzw. Weiterbildung ist. Ausserdem müssen die Kursteilnehmer bis zur praktischen Abschlussprüfung in der Lage sein speditiv und genau zu arbeiten, was eine regelmässige Teilnahme an den praktischen Übungen erforderlich macht.

Die Modelle werden im Normalfall durch Swiss Beauty Academy organisiert. Der Kursteilnehmer hat aber die Möglichkeit selber ein Modell mitzubringen.

Das Entgelt für die stark vergünstigen Dienstleistungen an den Modellen steht Swiss Beauty Academy zu und dient primär der Deckung der variablen Kosten für Inserate, Online-Kampagnen, Strom, Verbrauch von Beauty-Produkten etc. Die Preise für die Dienstleistungen an Modellen sind auf der Internet-Seite von Swiss Beauty Studio (www.swiss-beauty-studio.ch) publiziert und für alle internen und exter-nen Kunden anwendbar. Kein Entgelt ist aber erforderlich, wenn sich ein Kursteilnehmer in seiner eigenen Klasse als Modell zur Verfü-gung stellt.

11. Schulfreie Tage
An den offiziellen Feiertagen der Stadt Zürich sowie am Ostersamstag ist der Schulbetrieb eingestellt. Ferner ruht der Schulbetrieb während den Sommerferien für 2 Wochen und während Weihnachten/Neujahr für 2 Wochen. Swiss Beauty wird die konkreten Daten rechtzeitig den Kursteilnehmern kommunizieren.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich. Es ist das schweizerische Recht anwendbar. Bei Unklarheiten mit fremdsprachigen Versio-nen gilt die deutsche Version als massgebend. Bei den fremdsprachigen Anmeldeformularen / Verträgen mit den AGBs befindet sich die deutsche Version im Anhang. Im Weiteren sind die Anmeldeformulare / Verträge mit den AGBs auf der Webseite von Swiss Beauty Academy in Deutsch und der gewählten Kurssprache abrufbar.

Print Friendly, PDF & Email